Warum
habe ich keine Vertragsarztzulassung ?
Was bedeutet
eigentlich nur privat ?
Warum habe ich keine
Vertragsarztzulassung ?
Ich
war von 1998 bis 2003 Vertragsarzt aller Kassen. Nach dem Wechsel an die
jetzige Adresse durfte ich aus Konkurrenzschutzgründen nur mit privater Abrechnung
behandeln. Diese Arbeitsweise war sehr entspannt und freundlich, ich hatte für
jeden Patienten Zeit und meine Arbeit hat mit viel mehr Freude gemacht als
früher.
Die
gesetzliche Krankenversicherung hat inzwischen weitere Kontrollmechanismen umgesetzt
und die Reglementierungen zu Behandlungen und Verordnungen sind noch einmal
verschärft worden. Es gibt manchmal ganz neue, kurzfristige, mir
unverständliche Regelungen, die dann wieder die Therapie beeinflussen.
In diesem gesetzlichen System kann mich nicht wohlfühlen.
Nachdem
ich hiermit verspreche, bei gesetzlich versicherten Patienten die private
Gebührenordnung zurückhaltend anzuwenden, kann ich als Arzt ein gutes Gewissen
haben. Bei medizinischen Notfällen gilt dies in besonderem Maß.
Jeder
Patient kann in meine Behandlung kommen; denn für die Ausübung der ärztlichen Heilkunst
ist die Art der Krankenversicherung unwichtig (oder vielleicht besteht gar
keine Versicherung).
Weil
ich keine Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen habe, ist
eine Abrechnung über die sog. Chipkarte nicht möglich. Ebenso müssen / können
die gesetzlichen Krankenkassen meine Verordnungen, Überweisungen oder Atteste
nicht anerkennen.
Jeder Patient kann kommen - ich werde
niemals einen Patienten mit Schmerzen, Problemen oder Fragen an mich einfach
wegschicken. Besprechen können wir uns auf jeden Fall.
Privat krankenversicherte Patienten werden eine Rechnung nach
der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ) bekommen, bei Ihrer Versicherung einreichen
und entsprechend erstattet bekommen.
Gegebenenfalls
kann man über die private
Familien-Krankenversicherung des Hauptverdieners (z.B. Beamte der Bahn oder Post) eine (anteilige) Kostenerstattung
beantragen. Es gibt auch private
Zusatzversicherungen für den ambulanten Bereich, die die Behandlungskosten
übernehmen.
Gesetzlich krankenversicherte
Patienten werden ebenso eine
Rechnung nach der GOÄ bekommen. In den meisten Fällen wird eine
Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenversicherungen nicht erfolgen. Natürlich
kann der einzelne Versicherte eine Kostenerstattung bei seiner gesetzlichen
Versicherung versuchen, bei freiwillig gesetzlich versicherten Patienten gibt
es hierzu besondere Regeln.
Wenn
der Behandlungsumfang absehbar ist, kann ich Ihnen Auszüge aus der
Gebührenordnung zeigen und die zugehörigen Gebühren erklären. Die
Gebührenordnung sieht je nach Schwierigkeit des Problems verschiedene
Steigerungsfaktoren vor, die ebenfalls besprochen werden müssen. Das ggf.
eingesetzte (Verbrauchs-) Material und Medikamente werden zum Selbstkostenpreis
zusätzlich berechnet (GOÄ).
Als Beispiel: Beratung und Untersuchung bei einer orthopädischen
Erkrankung werden bei normalem Schwierigkeitsgrad etwa 32 Euro kosten.