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008 – Nov 2019

Kassenzulassung ?

 

 

*   Warum habe ich keine Vertragsarztzulassung ?   *

*   Was bedeutet eigentlich nur privat ?   *

*   Wie wird das umgesetzt ?   *

*   Was kostet das ?   *

 

 

*   Warum habe ich keine Vertragsarztzulassung ?

Ich war von 1998 bis 2003 Vertragsarzt aller Kassen. Nach dem Wechsel an die jetzige Adresse durfte ich aus Konkurrenzschutzgründen nur mit privater Abrechnung behandeln. Diese Arbeitsweise war sehr entspannt und freundlich, ich hatte für jeden Patienten Zeit und meine Arbeit hat mit viel mehr Freude gemacht als früher.

Die gesetzliche Krankenversicherung hat inzwischen weitere Kontrollmechanismen umgesetzt und die Reglementierungen zu Behandlungen und Verordnungen sind noch einmal verschärft worden. Es gibt manchmal ganz neue, kurzfristige, mir unverständliche Regelungen, die dann wieder die Therapie beeinflussen.

In diesem gesetzlichen System kann mich nicht wohlfühlen.

Nachdem ich hiermit verspreche, bei gesetzlich versicherten Patienten die private Gebührenordnung zurückhaltend anzuwenden, kann ich als Arzt ein gutes Gewissen haben. Bei medizinischen Notfällen gilt dies in besonderem Maß.

 

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   Was bedeutet eigentlich „nur privat ?“

Jeder Patient kann in meine Behandlung kommen; denn für die Ausübung der ärztlichen Heilkunst ist die Art der Krankenversicherung unwichtig (oder vielleicht besteht gar keine Versicherung).

Weil ich keine Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen habe, ist eine Abrechnung über die sog. Chipkarte nicht möglich. Ebenso müssen / können die gesetzlichen Krankenkassen meine Verordnungen, Überweisungen oder Atteste nicht anerkennen.

 

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*     Wie wird das umgesetzt ?

Jeder Patient kann kommen - ich werde niemals einen Patienten mit Schmerzen, Problemen oder Fragen an mich einfach wegschicken. Besprechen können wir uns auf jeden Fall.

Privat krankenversicherte Patienten werden eine Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ) bekommen, bei Ihrer Versicherung einreichen und entsprechend erstattet bekommen.

Gegebenenfalls kann man über die private Familien-Krankenversicherung des Hauptverdieners (z.B. Beamte der Bahn oder Post) eine (anteilige) Kostenerstattung beantragen. Es gibt auch private Zusatzversicherungen für den ambulanten Bereich, die die Behandlungskosten übernehmen.

Gesetzlich krankenversicherte Patienten werden ebenso eine Rechnung nach der GOÄ bekommen. In den meisten Fällen wird eine Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenversicherungen nicht erfolgen. Natürlich kann der einzelne Versicherte eine Kostenerstattung bei seiner gesetzlichen Versicherung versuchen, bei freiwillig gesetzlich versicherten Patienten gibt es hierzu besondere Regeln.

 

 

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*     Was kostet das ?

Wenn der Behandlungsumfang absehbar ist, kann ich Ihnen Auszüge aus der Gebührenordnung zeigen und die zugehörigen Gebühren erklären. Die Gebührenordnung sieht je nach Schwierigkeit des Problems verschiedene Steigerungsfaktoren vor, die ebenfalls besprochen werden müssen. Das ggf. eingesetzte (Verbrauchs-) Material und Medikamente werden zum Selbstkostenpreis zusätzlich berechnet (GOÄ).

Als Beispiel: Beratung und Untersuchung bei einer orthopädischen Erkrankung werden bei normalem Schwierigkeitsgrad etwa 32 Euro kosten.

 

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